Was ist der Schulelternrat?

 

Der Schulelternrat (SER) ist ein eigenständiges Organ der Schule nach dem NSchG. Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den beiden gleichberechtigten Elternvertreterinnen und -vertetern (EV) aller Klassenelternschaften gebildet. Die Mitglieder des Schulelternrates, deren Kinder die Schule noch nicht verlassen haben, führen – nach Ablauf ihrer Wahlperiode – ihr Amt bis zu den Neuwahlen (längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten) fort.

Der SER wählt in seiner ersten Sitzung im Schuljahr seine Vertreterinnen und Vertreter in den Schulgremien.. Zu den Schulgremien gehören der Schulvorstand (SV), die Gesamtkonferenz (GK), sowie die Fachkonferenzen (FK).

 

Aufgaben des Schulelternrates

 

Die Mitglieder des SER vertreten die Interessen der Elternschaft der Schule. Sie arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Sie führen ihr Amt in eigener Verantwortung und unparteiisch zum Wohl der Schule. Dieses bedingt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Die Mitglieder des SER berichten in ihrer Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit unter Wahrung der gegebenenfalls gebotenen Vertraulichkeit.

Vom SER können alle schulischen Fragen erörtert werden; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule – z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z.B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schulbüchern – gehört werden. Die Schulleitung hat dem SER die für seine Arbeit erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 96 (3) NSchG).

Die gewählten ElternvertreterInnen in den Konferenzen und Ausschüssen (§ 39 NSchG) berichten dem SER regelmäßig über ihre Tätigkeit (§ 96 (2) NSchG). Das Gebot der Vertraulichkeit ist gegebenenfalls zu beachten (§ 41(2) NSchG). Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen und Veranstaltungen des SER. Die Leitung kann im Einzelfall auf ein Mitglied des Vorstandes übertragen werden.

Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.

 

Aufgaben der Mitglieder im Schulelternrat

 

Zu den Aufgaben der EV gehören

  • der Besuch der SER-Sitzung
  • die Information der Klassenelternschaften in Form eines Berichts –auch mündlich- über die SER- Sitzung auf den Klassenelternabenden.
  • die Ausführung der Beschlüsse des SER auf den Klassenelternabenden
  • die Information des SER über in den Klassen gefasste Beschlüsse.

Sie erreichen den Schulelternrat per Mail an schulelternrat@grundschule-amelgatzen.de