
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Lernmittelfreiheit haben Eltern die Möglichkeit, Schulbücher gegen eine Gebühr auszuleihen, die fristgerecht überwiesen werden muss. Die Gebühr muss per Überweisung unter Angabe des richtigen Kassenzeichens erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das jeweilige Kassenzeichen exakt so eingeben, damit erleichtern Sie uns die richtige Zuordnung Ihrer Überweisung.
Sofern für das kommende Schuljahr Lehrwerke im Rahmen der Schulbuchausleihe zur Verfügung stehen, werden die Erziehungsberechtigten etwa sechs Wochen vor Ende des Schuljahres schriftlich über die Ausleihmöglichkeit und die Ausleihbedingungen informiert.
Die Schülerinnen und Schüler haben die ihnen überlassenen Lernmittel/Bücher pfleglich zu behandeln, da diese mindestens drei Jahre für das Ausleihverfahren zur Verfügung stehen müssen. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen (sofern sie nicht schon von der Schule eingeschlagen wurden).
Bei Verschmutzung oder Verlust ist Ersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten.
Sollten Sie am ersten Ausleihtag Verschmutzungen an den ausgeliehenen Büchern entdecken, die Sie nicht verursacht haben, teilen Sie dies der Schule bitte schriftlich mit, damit diese später nicht zu Ihren Lasten gehen.
Ansprechpartnerin für die Schulbuchausleihe ist Frau Thiele (Schulsekretärin).